Was ist denn unter der Entkopplung zu verstehen, die gefordert wird?
Mit der Entscheidung des Stadtrats in 2017, die neue Georg-Scherer-Halle für den ASV Dachau auf den Standort des jetzigen Eisstadions zu verlegen und das Eisstadion in den Bereich der Tennisplätze/Stadtwald, ergab sich eine Kopplung zwischen Eisstadionneubau und Neubau der Georg-Scherer-Halle. Der Hintergrund: um weiter Eissport betreiben zu können, müsste zunächst das neue Eisstadion entstehen und in Betrieb gehen, bevor dann die neue Georg-Scherer-Halle auf der jetzigen Eisstadionfläche gebaut werden könnte.
Die Aufhebung dieser Kopplung wird immer wieder zu Gunsten einer schnelleren Umsetzung der ASV-Halle diskutiert. Das ist dann im Ergebnis eine Entkopplung.
Ist diese Kopplung neu?
Nein. Der ASV Dachau hatte selbst vor Jahren eine Planung für die neue Georg-Scherer-Halle entlang der Gröbenrieder Straße vorgelegt. Der Stadtrat hat diese Planung zu Gunsten der o.g. Standortfestlegung „ASV-Halle am Eisstadion, Eisstadion an die Gröbenrieder Straße“ abgelehnt. Die Stadtverwaltung hatte bereits damals auf das Problem der Kopplung hingewiesen. Eine einzelne Sportstätte dieser Größenordnung zu realisieren, ist schon schwer. Die Realisierung von 2 Sportstätten zu koppeln – also zwei Bauprojekte parallel zu realisieren – macht es noch deutlich schwieriger im Ablauf.
Die Kopplung ist also seit der Beschlussfassung in 2017 allen Stadträt*innen bekannt und auf dieses Problem ist bei und seit der Entscheidung immer wieder explizit hingewiesen worden. Übrigens, damals haben Parteien, die aktuell für eine schnelle Umsetzung der neuen ASV-Halle die sofortige Entkopplung fordern, mit dem Wissen der Kopplung für die ursprüngliche Standortauswahl gestimmt.
Wie stellt Ihr als SPD Euch denn zur Entkopplung?
Nachdem die Stadt aktuell aufgrund der coronabedingt drastisch verschlechterten Haushaltslage bis auf Weiteres hauptsächlich nur in Pflichtaufgaben investieren darf, und sich dieser Umstand nicht kurzfristig lösen lässt, erfolgt die Auflösung der Kopplung – mithin die Entkopplung – unausweichlich und gewissermaßen automatisch.
Es ist die Kraft des Faktischen. Die neue ASV-Halle soll als Schulturnhalle genutzt werden, ist folglich eine Pflichtaufgabe, für die Haushaltsmittel bereitgestellt werden können.
Eine Eishalle ist keine Pflichtaufgabe, und muss folglich zeitlich so lange aufgeschoben werden, bis Investitionen in freiwillige Bauvorhaben (wozu Eishallen zählen) wieder möglich sind.
Dass der Bau einer neuen Eishalle hintan stehen muss, ist zwar sehr bedauerlich, aber faktisch nicht abzuwenden. Das heißt, dass sich aus Gründen des Haushalts das Erfordernis ergibt, dass zunächst die neue Georg-Scherer-Halle geplant werden muss, weil diese auch dem Schulsport dient.
Was darf denn dann am ASV-Gelände gebaut werden?
Die Stadt Dachau darf, solange die Beschränkung auf Pflichtaufgaben bestehen bleibt, nur die investiven Mittel für eine Schulturnhalle bereitstellen.
Baulich nicht dem Schulhallenbetrieb zuzuordnende, ursprünglich geplante Gebäudeteile (z.B. Zuschauertribünen, Bauhöhe der Halle etc.) können in die Planung/Umsetzung aufgenommen werden, wenn hierfür eine Finanzierungslösung in Höhe dieses Zusatzaufwands vorliegt, die nicht dem städtischen Haushalt zugeordnet wird. Denn dieser darf wie gesagt nur in Pflichtaufgaben investieren.
Wie geht’s jetzt weiter?
Die Stadt fährt aktuell „auf Sicht“, was die weitere Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben angeht. Notwendiges wird vorangetrieben, Pflichtaufgaben werden natürlich erfüllt, darüber Hinausgehendes wird eben so weit ermöglicht, wie es die Haushaltslage aus Sicht der Rechtsaufsicht im Landratsamt zulässt. Die Rechtsaufsicht ist Genehmigungsbehörde für den städtischen Haushalt, somit kommt es auf deren Entscheidung an.